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Verpackungsverordnung

10 März 2009

Die Verpackungsverordnung existiert seit 1991, sie ist ein Bestandteil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes, wurde bereits mehrfach novelliert und bezieht ab dem 01.01.2009 auch Onlineshops und Ebay-Verkäufer mit ein.

Die Ziele der Verpackungsverordnung sind:

  1. Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt reduzieren oder vermeiden und eine dahingehende Regelung des Marktverhaltens, so dass abfallwirtschaftliche Ziele erreicht werden und alle Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.
  2. Steigerung des Anteils von Mehrweggetränkeverpackungen (Ziel: 80%)
  3. Einhaltung aller Marktteilnehmer von vorgeschriebenen Verwertungsquoten ihrer Verpackungen (siehe Verwertungsarten)

Wo gilt die Verpackungsverordnung:

  1. Für alle Verpackungen, die innerhalb des Geltungsbereichs des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes in Umlauf gebracht werden (unabhängig von wem und in welcher Form)
  2. Andere – bereits vorliegende – Gesetze, z.B. für spezielle Stoffe, bleiben unberührt.

Grundsätzlich gilt für alle Teilnehmer der Grundsatz „vermeiden vor wiederverwenden vor verwerten vor deponieren“ (vgl. Ziel (1)); andere Rechtsgrundlagen liefert darüber hinaus noch die Gefahrgutverordnung.

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