Die Verpackungsverordnung existiert seit 1991, sie ist ein Bestandteil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes, wurde bereits mehrfach novelliert und bezieht ab dem 01.01.2009 auch Onlineshops und Ebay-Verkäufer mit ein.
Die Ziele der Verpackungsverordnung sind:
- Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt reduzieren oder vermeiden und eine dahingehende Regelung des Marktverhaltens, so dass abfallwirtschaftliche Ziele erreicht werden und alle Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.
- Steigerung des Anteils von Mehrweggetränkeverpackungen (Ziel: 80%)
- Einhaltung aller Marktteilnehmer von vorgeschriebenen Verwertungsquoten ihrer Verpackungen (siehe Verwertungsarten)
Wo gilt die Verpackungsverordnung:
- Für alle Verpackungen, die innerhalb des Geltungsbereichs des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes in Umlauf gebracht werden (unabhängig von wem und in welcher Form)
- Andere – bereits vorliegende – Gesetze, z.B. für spezielle Stoffe, bleiben unberührt.
Grundsätzlich gilt für alle Teilnehmer der Grundsatz „vermeiden vor wiederverwenden vor verwerten vor deponieren“ (vgl. Ziel (1)); andere Rechtsgrundlagen liefert darüber hinaus noch die Gefahrgutverordnung.
